Namensaenderung
Nach Eintritt in die Ehe nimmt einer der Ehegatten den Nachnamen des anderen an. Nach einer rechtskräftig vollzogenen Scheidung ist es diesem Ehegatten möglich, seinen alten Namen wieder anzunehmen – eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht! Der Ehegatte muss sich dazu beim zuständigen Standesamt melden und einen entsprechenden Antrag stellen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Namensänderung haben oder benötigen Hilfe bei der Beantragung einer Namensänderung, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg jederzeit zur Verfügung.